Einfühlsame Pflege im DRK Altenpflgegeheim

Höchste Pflegequalität mit individuellem Service

Unsere qualifizierten Pflegekräfte sind kompetent und hochmotiviert mit dem Ziel, Ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu erhalten. Sie engagieren sich dafür, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner gemäß ihren körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen versorgt und gepflegt werden.

Und sie kümmern sich auch um die kleinen und großen alltäglichen Belange. Sie nehmen sich Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner, um Freude zu schenken, Leid zu mildern und menschliche Wärme zu vermitteln.

Pflegegrade

Zur Einstufung des individuellen Pflegegrads überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder anderer Prüforganisationen alle Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, wird nach einem Punktesystem ermittelt. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Ausgezeichnete Qualität

Ergebnisse, die überzeugen